Willkommen an Bord! Als Richter auf Probe startest du direkt in die Praxis. In Thüringen wirst du nicht allein gelassen: Viele fangen als Beisitzer in einer Kammer an, wo sie sechs Monate lang von erfahrenen Kollegen lernen können – das sogenannte Kammerprinzip. Bei der Staatsanwaltschaft gibt es die Gegenzeichnung, bei der ein alter Hase deine Entscheidungen die ersten Monate begleitet, bis du sicher im Sattel sitzt. Während der Probezeit ist ein Wechsel des Standorts oder der Fachrichtung ausdrücklich gewollt, damit du ein Generalist wirst.
Die Probezeitbeurteilungen sind gesetzlich eng getaktet, um deine Entwicklung zu begleiten. Gemäß § 7 ThürRiStABeurtVO wirst du nach 9, 15, 21 und 33 Monaten beurteilt. Spätestens nach dreieinhalb Jahren wird dann über deine Lebenszeiternennung entschieden (§ 61 ThürRiStAG).
Was das Lernen angeht: Du bist nach § 9 ThürRiStAG zur Fortbildung verpflichtet, aber der Dienstherr unterstützt dich dabei auch tatkräftig. Es gibt monatliche Erfahrungsaustausche für Proberichter beim OLG sowie Angebote der Deutschen Richterakademie in Wustrau oder Trier. Das Programm reicht von klassischen Rechtsthemen bis hin zu interdisziplinären Tagungen. Auch international kannst du dich über das European Judicial Training Network (EJTN) weiterbilden. Es herrscht also ein echtes „Learning by Doing“-Klima, unterstützt durch ein breites Netz an Seminaren und Kollegen, die mit Rat und Tat zur Seite stehen.



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