Hast du mit deiner Mappe überzeugt, folgt die Einladung zum „strukturierten Einstellungsinterview“. Das kann manchmal schneller gehen, als du denkst – Erfahrungsberichte zeigen, dass zwischen Absendung der Bewerbung und dem Anruf für einen Termin teils weniger als eine Woche vergehen kann. Das Gespräch findet im Ministerium statt und dauert in der Regel etwa eine Stunde.
Wer sitzt dir gegenüber? Meistens triffst du auf ein hochkarätiges Gremium. In der Regel sind das drei Personen, zum Beispiel der Präsident des Thüringer Oberlandesgerichts, der Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts und der Zentralabteilungsleiter des Justizministeriums. Inhaltlich musst du keine Angst vor einer zweiten Staatsprüfung haben. Es geht im Interview nicht um dein fachliches Wissen – das hast du mit deinen Examina ja schon bewiesen. Vielmehr wollen die Prüfer herausfinden, ob du menschlich für den Beruf geeignet bist. Das Schlagwort lautet hier: „verantwortungsvolle Machtausübung“. Du wirst zu deinem Lebenslauf, deinen persönlichen Qualifikationen und deinen Wertvorstellungen befragt. Bereite dich auf „Zwickmühlenfragen“ aus dem Arbeitsalltag vor, die dich aus der Reserve locken sollen und bei denen es auf Augenmaß und Lebenserfahrung ankommt. Ein Mitglied des Landesrichter- und Staatsanwaltsrats hat übrigens das Recht, bei diesem Auswahlgespräch dabei zu sein. Wenn du das Gremium überzeugt hast, gibt es oft schon unmittelbar nach dem Gespräch die erlösende Nachricht: „Wir wollen Sie“.


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