Nicht jeder landet beim Amtsgericht um die Ecke. Es gibt Besonderheiten, je nachdem, wo du hinwillst. Bei den Staatsanwaltschaften läuft der Start etwas anders: Hier hast du in den ersten drei Monaten in der Regel nur ein halbes Dezernat zu bearbeiten, um nicht direkt unterzugehen. Die Staatsanwaltschaft ist hierarchisch aufgebaut und du bist als Staatsanwalt an die Weisungen deiner Vorgesetzten gebunden (§ 146 GVG).
Bei den Fachgerichtsbarkeiten der Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit ist wichtig zu wissen: Hier sind keine Initiativbewerbungen möglich. Die Stellen werden dort öffentlich ausgeschrieben, es sei denn, man macht einen Quereinstieg aus einer anderen Gerichtsbarkeit. Auch in den Fachgerichtsbarkeiten gibt es intensive Betreuung und spürbare Entlastung in der Einarbeitungszeit. Jede Gerichtsbarkeit hat ihr eigenes Fachkonzept im Personalentwicklungskonzept. Zum Beispiel ist in der Finanzgerichtsbarkeit wegen der hohen Spezialisierung oft schon Vorerfahrung im Steuerrecht oder aus anderen Justizzweigen nötig. In der Arbeitsgerichtsbarkeit wiederum agiert man oft schon früh als Einzelrichter, was ein hohes Maß an Behauptungsvermögen erfordert. Die Bewerbung für Sozial- und Verwaltungsgerichte kann hingegen, wie bei der ordentlichen Justiz, jederzeit eingereicht werden. Jede Sparte hat ihren eigenen Charme und ihre eigenen Herausforderungen, aber das Ministerium in Kiel hält bei fast allen die Fäden der Einstellung in der Hand.



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