In Schleswig-Holstein wird bei der Darstellung der Informationen nicht zwischen den einzelnen Gerichtsbarkeiten differenziert. Alle oben dargestellten Infos gelten daher auch für die Fachgerichtsbarkeiten sowie für die Staatsanwaltschaft.
Die Einstellungsvoraussetzungen in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein wird bei der Darstellung der Informationen nicht zwischen den einzelnen Gerichtsbarkeiten differenziert. Alle oben dargestellten Infos gelten daher auch für die Fachgerichtsbarkeiten sowie für die Staatsanwaltschaft.