Einstellungsvoraussetzung für den höheren Justizdienst in Schleswig-Holstein ist eine „überdurchschnittliche juristische Qualifikation“. Dies wird anschließend näher konkretisiert: danach sind grundsätzlich zwei Prädikatsexamina mit mehr als 9 Punkten erforderlich, um im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden zu können.
Hiervon kann unter Berücksichtigung von beruflicher Vorerfahrung oder Zusatzqualifikationen im Einzelfall abgewichen werden.