Kommen wir zum „harten Stoff“: Was musst du mitbringen, um überhaupt eine Chance zu haben? Die magische Grenze, an der in der Juristerei oft kein Weg vorbeiführt, ist das Prädikatseksamen. Grundsätzlich erwartet das Land Schleswig-Holstein zwei Staatsexamina, die jeweils mit mindestens 9 Punkten abgeschlossen wurden. Zusätzlich sollten deine Leistungen im Vorbereitungsdienst, also im Referendariat, überdurchschnittlich sein. Das klingt erst mal nach einer hohen Hürde, aber es gibt ein Hintertürchen: Von diesem harten Grundsatz kann im Einzelfall abgewichen werden. Wenn du also zum Beispiel schon relevante Berufserfahrung gesammelt hast oder über krasse Zusatzqualifikationen verfügst, lohnt sich eine Bewerbung vielleicht trotzdem.
Neben den Noten zählt aber vor allem die Persönlichkeit. Man achtet gemäß § 9 DRiG (Deutsches Richtergesetz) und § 1 Abs. 1 LRiG (Landesrichtergesetz) extrem auf die fachliche und soziale Kompetenz. Du musst unabhängig denken können und die nötige Reife besitzen, um Urteile zu fällen, die das Leben von Menschen massiv beeinflussen. Wer sich unsicher ist, ob die eigenen Noten reichen, dem wird sogar explizit geraten, einfach mal beim Ministerium durchzuklingeln und nachzufragen – die Leute dort beißen nicht. Wichtig ist am Ende, dass du als Gesamtpaket überzeugst und zeigst, dass du das Zeug zum Richter auf Lebenszeit hast.


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