Wenn du dich entschieden hast, den Schritt zu wagen: Wie läuft das mit der Bewerbung ab? Erst mal die gute Nachricht: Für die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie die Staatsanwaltschaften gibt es keine festen Einstellungstermine oder Fristen – du kannst deine Unterlagen also jederzeit einreichen. Deine Bewerbung geht direkt an das Ministerium für Justiz und Gesundheit in Kiel, entweder ganz klassisch per Post an den Lorentzendamm 35 oder – viel moderner – in elektronischer Form per E-Mail an das Postfach JuMi.Referat_II_33@jumi.landsh.de.
Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein
Lorentzendamm 35
24103 Kiel
Damit deine Bewerbung nicht direkt im Papierkorb landet, müssen folgende Unterlagen dabei sein:
- Ein formloses Anschreiben, in dem du erklärst, warum du ausgerechnet zur ordentlichen Justiz, einer Fachgerichtsbarkeit oder zur Staatsanwaltschaft willst.
- Ein tabellarischer Lebenslauf (bitte getippt, nicht handschriftlich!).
- Einfache Ablichtungen deiner Zeugnisse vom Abitur bis zum 2. Examen, inklusive aller Stationszeugnisse aus dem Referendariat.
- Falls vorhanden: Belege über weitere Ausbildungen, Berufserfahrung oder deine Promotionsurkunde.
- Ganz wichtig: Deine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Referendarpersonalakte (mit Angabe, wo diese liegt).
- Und zu guter Letzt: Die Einverständniserklärung zur Beteiligung des Hauptrichterrats bzw. Hauptstaatsanwaltsrats am Verfahren.
Menschen mit Behinderungen sind übrigens ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen, und man verspricht, das Verfahren barrierefrei zu gestalten.



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