Herzlichen Glückwunsch, du bist drin! Aber der Lernprozess geht jetzt erst richtig los. In der Probezeit wirst du nicht einfach ins kalte Wasser geworfen. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es eine spezielle sechsmonatige Einführungsphase. Das Beste daran: Du arbeitest in dieser Zeit nur mit 70 % deiner Arbeitskraft im Dezernat. Die restliche Zeit ist für Fortbildungen, Workshops und das Ankommen reserviert. Dir wird ein Mentor oder Tutor zur Seite gestellt – ein erfahrener Kollege, dem du auch „dumme“ Fragen stellen kannst, ohne dass es in deine Beurteilung einfließt.
Die Ausbildung umfasst spezielle Tagungen des Nordverbunds, etwa zur „Tatsachenfeststellung vor Gericht“ oder zur Arbeit im Zivil- bzw. Strafdezernat. Während der Probezeit lernst du oft verschiedene Gerichte oder Rechtsgebiete kennen. Was den Laufbahnwechsel angeht: Ein obligatorischer Wechsel zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft oder zwischen den Gerichtsbarkeiten ist nicht vorgesehen. Wenn du aber von dir aus Lust hast, mal woanders reinzuschnuppern, ist das auf Wunsch oft möglich. Deine Leistung wird währenddessen regelmäßig beurteilt: Die erste Beurteilung erfolgt nach sechs Monaten, danach meist jährlich, bis die Entscheidung über die Planstelle fällt. Laut § 12 RiStABuVO gibt es dabei immer eine Erst- und eine Zweitbeurteilung durch deine Vorgesetzten.



Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten