Bei dringendem Personalbedarf kann zu einem Bewerbungsgespräch recht kurzfristig eingeladen werden.
Folgende Personen nehmen daran teil:
- zuständiger Mitarbeiter des Ministeriums
- Mitglied des Hauptgerichtsrats oder des Hauptstaatsanwaltsrats
- Gleichstellungsbeauftragter der Justiz
- ggf. Schwerbehindertenvertretung
Bei möglicher Einstellung wird zu einem weiteren Vorstellungsgespräch eingeladen, auf Grundlage dessen der Präsident des zuständigen oberen Landesgerichts bzw. der Generalstaatsanwalt Gelegenheit zur Stellungnahme erhält.








 
					 
				
								
					
						
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