In Schleswig-Holstein kann man sich ganzjährig für die Einstellung als Richter auf Probe bzw. Richterin auf Probe für die ordentliche Gerichtsbarkeit bewerben; Bewerbungsfristen sind nicht einzuhalten.
Zuständig für die Bewerbung und das Auswahlverfahren ist in Schleswig-Holstein das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz. Die Informationen hinsichtlich der Einstellung und die Bewerbung als Richter, die wir Euch im Folgenden darstellen, finden sich daher für Schleswig-Holstein auf den Seiten dieses Ministeriums.