Deine Karriere startet als Richter auf Probe (§ 13 DRiG). Diese Phase dauert in der Regel drei Jahre und neun Monate, kann aber bei vorheriger Berufserfahrung auf Antrag auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. Die sächsische Justiz liebt die Abwechslung: Die Probezeit wird normalerweise in zwei bis drei Stationen absolviert. Üblich ist ein Einsatz sowohl bei den Gerichten (Amts-, Land- oder Fachgericht) als auch bei der Staatsanwaltschaft. Das Ziel ist klar: Du sollst einen breiten Erfahrungsschatz sammeln, bevor du dich auf Lebenszeit bindest.
Ein zentraler Pfeiler in Sachsen ist das Prinzip des Laufbahnwechsels. Das bedeutet, dass ein Wechsel zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft nicht nur möglich ist, sondern aktiv gefördert wird – sogar nach der Ernennung auf Lebenszeit. Die Ernennung auf Lebenszeit erfolgt dann meist bei einem erstinstanzlichen Gericht oder einer Staatsanwaltschaft. Damit du nicht ins kalte Wasser geworfen wirst, gibt es ein starkes Unterstützungsangebot: Begrüßung durch die Behördenleitung, feste Ansprechpartner und Mentorings helfen beim Start. Auch die Fortbildung kommt nicht zu kurz. Du kannst aus einem riesigen Katalog der Deutschen Richterakademie oder des landeseigenen Fortbildungszentrums in Meißen wählen. Von fachspezifischen Themen bis hin zu interdisziplinären Inhalten oder Führungskräfteschulungen ist alles dabei, um dich fit für die Robe zu halten.



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