Informationen zu dem Auswahlverfahren finden sich auf der Internetseite nicht. Hinsichtlich der Probezeit wird darauf hingewiesen, dass die in Sachsen übliche Praxis während der Probezeit einen Einsatz sowohl bei den Gerichten als auch bei den Staatsanwaltschaften vorsieht. Die Ernennung auf Lebenszeit erfolgt bei einer Staatsanwaltschaft oder einem erstinstanzlichen Gericht. Ein späterer Laufbahnwechsel ist über eine erfolgreiche Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen in den Gerichtsbarkeiten bzw. in der Staatsanwaltschaft möglich. Auf eigenen Wunsch kann die Probezeit vollständig bei der Staatsanwaltschaft abgeleistet werden, bei der sich die Ernennung auf Lebenszeit mit einer Verweildauer von mindestens fünf Jahren anschließt.
Die Einstellungsvoraussetzungen in Sachsen
Das Auswahlverfahren
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren
Exklusiv nur bei uns erhältlich!
Das Insider-Dossier: Richter / Staatsanwalt werden – Die Bewerbung für den Staatsdienst
Weitere Informationen zu den tatsächlichen Einstellungsvoraussetzungen vieler Länder sowie Protokolle von Juristen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens!
Jetzt Informieren



Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten