In Sachsen sind ganzjährig Bewerbungen als Richter auf Probe möglich; Fristen für eine Bewerbung gibt es nicht.
Zuständig für die Auswahl und die Einstellung von Richtern auf Probe ist das Sächsische Justizministerium. Auf dessen Seiten finden sich die Informationen rund um die Bewerbung und das Auswahlverfahren. Aktuell gibt das Ministerium auf seiner Internetseite bekannt, dass auch weiterhin Einstellungen in den Richterdienst vorgenommen werden.



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