Obwohl das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz zentral für alle Einstellungen zuständig ist, gibt es bei den Fachgerichtsbarkeiten und der Staatsanwaltschaft einige Nuancen. Grundsätzlich sucht das Land Nachwuchs in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sowie bei der Staatsanwaltschaft.
Besonderheit Verwaltungsgerichtsbarkeit: Wer ein Herz für das öffentliche Recht hat, kann seine Probezeit auf Wunsch ausschließlich bei den Verwaltungsgerichten in Halle oder Magdeburg absolvieren. Dies ist besonders reizvoll, da die Probezeit normalerweise direkt dort stattfinden soll, wo man später auch dauerhaft bleiben möchte.
Staatsanwaltschaft: Hier läuft die Probezeit ebenfalls drei Jahre und wird sowohl bei Gerichten als auch bei der Staatsanwaltschaft abgeleistet. Nach der Ernennung auf Lebenszeit zum Staatsanwalt sind Beförderungen zum Oberstaatsanwalt (Abteilungsleiter oder Generalstaatsanwaltschaft) oder zum Leitenden Oberstaatsanwalt (Behördenleiter) möglich. Die Standorte sind Dessau-Roßlau, Halle, Magdeburg und Stendal, wobei die Generalstaatsanwaltschaft ihren Sitz in Naumburg hat.
Für alle Fachbereiche gilt: Die Bewerbung wird zentral an das Ministerium in Magdeburg gerichtet. Dort wird im Auswahlverfahren versucht, den individuellen Wünschen der Bewerber – egal ob Fachrichtung oder Ort – so weit wie möglich entgegenzukommen. Es gibt also kein separates Bewerbungsverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft oder den Oberlandesgerichten; das MJ hält alle Fäden in der Hand, um ein effizientes und einheitliches Verfahren zu garantieren.



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