Hat man die Hürde der schriftlichen Bewerbung genommen und die Noten passen, folgt die Einladung zum Vorstellungsgespräch. Sachsen-Anhalt punktet hier mit Schnelligkeit: Da das Ministerium selbst einstellt und nicht erst mühsam über verschiedene Mittelbehörden koordiniert werden muss, läuft das Verfahren sehr zügig ab.
Über den genauen Inhalt des Gesprächs und die Teilnehmenden geben die Quellen zwar keine erschöpfende Liste preis, aber aus den Strukturen des Landesrichtergesetzes lassen sich wichtige Punkte ableiten. Die Auswahlentscheidung wird im Ministerium getroffen. Ein zentraler Aspekt ist die Beteiligung der Richter- und Staatsanwaltsvertretungen. Gemäß § 60 Satz 1 Nr. 7 LRiG ist der Präsidialrat vor der Ernennung eines Bewerbers zum Richter auf Probe zu beteiligen, wenn zwischen dem Erwerb der Befähigung und der Einstellung mehr als ein Jahr liegt. Zudem ist einem Mitglied des Präsidialrats Gelegenheit zur Teilnahme an den Vorstellungsgesprächen mit diesen Bewerbern zu geben.
Inhaltlich geht es im Gespräch vor allem darum, die „überdurchschnittliche juristische Leistungsfähigkeit“ sowie die persönlichen Eigenschaften abzuklopfen. Man sollte sich darauf einstellen, dass nicht nur Fachwissen abgefragt wird, sondern auch die soziale Kompetenz und die Entschlussfreudigkeit auf dem Prüfstand stehen. Die Quellen betonen, dass das Land Sachsen-Anhalt eine individuelle und bestmögliche Verwendung für jeden Bewerber finden möchte. Das Gespräch dient also auch dazu, Präferenzen für bestimmte Gerichtsbarkeiten oder Orte zu besprechen, damit die spätere Zuweisung auch zur Lebensplanung des neuen Kollegen passt.


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