Was die Einstellungsvoraussetzungen und das Bewerbungsverfahren angeht, gibt es lediglich wenige Angaben: Danach sind Bewerbungen nur dann aussichtsreich, wenn beide juristischen Staatsprüfungen mit mindestens 7,5 Punkten bestanden wurden oder das zweite Staatsexamen zumindest mit 9,0 Punkten bewertet worden ist.
Im Saarland besteht zudem die Besonderheit, dass sich Berufserfahrung unmittelbar auf die Einstellungsvoraussetzungen auswirkt: Kann man für die Zeit nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung eine mindestens vierjährige Tätigkeit in einem juristischen Beruf oder als wissenschaftliche Mitarbeiterin/wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl einer juristischen Fakultät einer Hochschule nachweisen, so reicht aus, wenn in beiden juristischen Staatsexamina eine Prüfungsgesamtnote von mindestens je 7,0 Punkten oder das zweite Staatsexamen zumindest mit 8,5 Punkten bewertet worden ist.