Nach der Einstellung startest du als Richter auf Probe. Diese Probezeit ist kein Zuckerschlecken, sondern dient dazu festzustellen, ob du den wechselnden Anforderungen deiner Laufbahn gewachsen bist [§ 4 SLVO]. Du wirst dabei idealerweise auf mindestens zwei verschiedenen Dienstposten eingesetzt, um eine breite Erfahrung zu sammeln [§ 4 SLVO]. Deine Leistung wird währenddessen genau unter die Lupe genommen: Spätestens nach der Hälfte der Probezeit gibt es eine erste Beurteilung, und vor Ablauf der Probezeit folgt mindestens eine zweite [§ 4 SLVO]. Wenn du dich bewährst, wird dir das Ende der Probezeit schriftlich mitgeteilt [§ 4 SLVO]. Falls es Zweifel gibt, kann die Zeit um bis zu zwei Jahre verlängert werden [§ 4 SLVO].
Ein Laufbahnwechsel innerhalb der Fachrichtung Justizdienst ist grundsätzlich möglich, sofern du die Befähigung besitzt [§ 8 SLVO]. In Sachen Aus- und Fortbildung legt das Saarland großen Wert darauf, dass du am Ball bleibst. Dir soll in angemessenem Umfang Gelegenheit zur Fortbildung gegeben werden, auch wenn kein direkter Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Seminar besteht [§ 41 SLVO]. Wer durch Fortbildungen seine Kenntnisse nachweislich steigert, soll besonders gefördert werden [§ 41 SLVO]. Es gibt sogar spezielle Tagungen, etwa zu Themen wie „Legal Tech und KI“ oder „Aussagepsychologie“, die oft online oder in Kooperation mit anderen Ländern (wie RLP) angeboten werden.



Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten