Wer nach dem harten Jura-Studium und dem Referendariat die begehrte Robe überstreift, tritt in einen Dienst ein, der nicht nur eine Menge Verantwortung, sondern auch ein ziemlich komplexes Bezahlsystem mit sich bringt. Richter und Staatsanwälte werden in Deutschland nach der sogenannten Besoldungsordnung R bezahlt. Doch wer glaubt, dass „R1“ überall das Gleiche bedeutet, der hat die Rechnung ohne den deutschen Föderalismus gemacht.
Wenn du als frischgebackener Assessor in den Staatsdienst startest, landest du in der Regel in der Besoldungsgruppe R1. Das betrifft den Großteil der Justiz, also Richter am Amts-, Land-, Verwaltungs-, Sozial- oder Arbeitsgericht sowie Staatsanwälte. In den meisten Bundesländern steigst du direkt in der Erfahrungsstufe 2 ein.
Hier fängt das Chaos – oder die „Zersplitterte Besoldungslandschaft“, wie der Deutsche Richterbund (DRB) es nennt – allerdings schon an. Seit der Föderalismusreform 2006 bastelt nämlich jedes Bundesland sein eigenes Süppchen bei der Bezahlung.
Die Besoldung in den Ländern
Zum Jahresbeginn 2026 zeigt der Ländervergleich deutliche Gräben:
- Baden-Württemberg: 5.273 €
- Bayern: 5.514 €
- Berlin: 5.335 €
- Brandenburg: 5.298 €
- Bremen: 5.059 €
- Hamburg: 5.402 €
- Hessen: 5.389 €
- Mecklenburg-Vorpommern: 5.246 €
- Niedersachsen: 5.142 €
- Nordrhein-Westfalen: 5.135 €
- Rheinland-Pfalz: 5.256 €
- Saarland: 4.826 €
- Sachsen: 5.252 €
- Sachsen-Anhalt: 4.936 €
- Schleswig-Holstein: 5.311 €
- Thüringen: 5.143 €
Spitzenreiter ist Bayern, wo ein lediger Berufseinsteiger satte 5.514 € brutto im Monat bekommt. Auf den Plätzen folgen Hamburg (5.402 €) und Hessen (5.389 €). Das Schlusslicht bildet das Saarland mit 4.826 €. Das ist eine Differenz von fast 700 € oder 12 % – nur weil man ein paar Kilometer weiter westlich oder südlich arbeitet. Im Durchschnitt über alle Länder (inklusive Bund) liegt das Grundgehalt der R1-Eingangsstufe 2025 bei etwa 5.219 €.
Brutto vs. Netto: Warum Richter mehr vom Geld haben
Jetzt wird es spannend. Wenn du die 5.200 € Brutto eines Richters in Nordrhein-Westfalen mit dem Gehalt eines Angestellten in einer Kanzlei vergleichst, gewinnt der Richter beim Netto oft haushoch. Warum ist das so?
- Keine Rentenversicherung: Richter zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, da sie später eine Pension erhalten (oft ca. 70 % des letzten Gehalts).
- Keine Arbeitslosenversicherung: Da Richter auf Lebenszeit ernannt und damit praktisch unkündbar sind, fällt dieser Beitrag flach.
- Private Krankenversicherung & Beihilfe: Richter sind meist privat versichert. Der Clou: Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe oft 50 % der Krankheitskosten (auch für Kinder).
In NRW zum Beispiel bleiben von den ca. 5.200 € Brutto am Ende etwa 3.900 € bis 4.000 € Netto übrig. Davon muss zwar noch der Beitrag für die private Krankenversicherung abgehen, aber unter dem Strich bleibt deutlich mehr „Cash in de Täsch“ als bei einem vergleichbaren Angestellten-Brutto. Richtig lukrativ kann die Besoldung werden, wenn du eine Familie gründest. Neben dem Grundgehalt gibt es den Familienzuschlag. Dieser ist in Stufen unterteilt:
- Stufe 1: Gibt es für Verheiratete oder Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Stufe 2 und folgende: Kommen pro Kind oben drauf.
Hier ziehen die Unterschiede zwischen den Ländern erneut massiv an. In manchen Bundesländern wird die Höhe des Zuschlags sogar von der Mietenstufe deines Wohnorts beeinflusst. In NRW kann der Zuschlag für das erste Kind je nach Wohnort zwischen ca. 311 € und über 900 € liegen. In Bayern gibt es je nach Ortsklasse bis zu 812 € pro Kind ab dem dritten Kind.
Wer drei Kinder hat und im Bundesdienst steht, bekommt zum Beispiel allein an Familienzuschlägen über 770 € monatlich zusätzlich zum Grundgehalt. Das macht die Justiz gerade für junge Familien finanziell sehr attraktiv, da diese Beträge „on top“ zum normalen Kindergeld gezahlt werden.
Die Kehrseite: Realitätscheck Arbeitszeit
Klingt alles nach Traumjob? Man muss ehrlich bleiben: Im Vergleich zu den Einstiegsgehältern in Großkanzleien, die teilweise bis zu 180.000 € im Jahr bieten, wirkt das Richtergehalt fast bescheiden.
Zwar steigt das Gehalt durch Erfahrungsstufen alle zwei Jahre automatisch an, aber die Arbeitsbelastung ist oft extrem. In Mecklenburg-Vorpommern haben Experten vorgerechnet: Ein Berufseinsteiger kommt bei einer 40-Stunden-Woche auf einen Stundensatz von ca. 32 €. Wenn man aber – was gerade im Strafrecht nicht selten ist – real 60 Stunden arbeitet, sinkt der effektive Stundensatz auf etwa 22 €. Das ist ein Punkt, den man beim Berufseinstieg definitiv auf dem Schirm haben sollte.
Verfassungswidrig zu niedrig? Der Kampf um die Alimentation
Hinter den Kulissen brodelt es gewaltig. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen (unter anderem 2020) klargestellt, dass die Besoldung amtsangemessen sein muss. Das bedeutet: Sie muss einen deutlichen Abstand zum Grundsicherungsniveau (der sogenannten Prekaritätsschwelle) einhalten.
Viele Verbände wie der Deutsche Richterbund (DRB) kritisieren, dass die Politik die Gehälter seit Jahren „ausgehöhlt“ hat. In Berlin wurde die Besoldung für die Jahre 2008 bis 2020 bereits weitgehend für verfassungswidrig erklärt. Der DRB kämpft aktuell sogar für eine sogenannte Alimentationsgrundsatzklage. Damit sollen Spitzenorganisationen direkt gegen zu niedrige Besoldungsgesetze klagen können, damit nicht zehntausende Richter und Beamte jedes Jahr einzeln Widerspruch einlegen müssen.
Fazit
Der Berufseinstieg in der Justiz bietet eine solide finanzielle Basis, die vor allem durch die Netto-Vorteile und die Familienzuschläge punktet. Wer jedoch nur aufs Geld schaut und die 60-Stunden-Wochen in der Großkanzlei gegenrechnet, wird enttäuscht sein.
Die Besoldung ist derzeit ein politisches und rechtliches Minenfeld. Während die einen von einer „Versorgung auf hohem Niveau“ sprechen, sehen die anderen einen „Bruch mit dem Alimentationsprinzip“. Eines ist jedoch sicher: Langweilig wird es beim Thema Geld in der Justiz so schnell nicht – und wer schlau ist, behält seine Bezügemitteilung genauso gut im Auge wie seine Akten.


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