In Rheinland-Pfalz wird bei der Darstellung der Informationen nicht zwischen den einzelnen Gerichtsbarkeiten differenziert, da das Justizministerium für die Einstellung der Richter in allen Gerichtsbarkeiten sowie für die Einstellung der Staatsanwälte zuständig ist. Alle oben dargestellten Infos gelten daher auch für die Fachgerichtsbarkeiten sowie für die Staatsanwaltschaft.
Die Einstellungsvoraussetzungen in Rheinland-Pfalz

Fachgerichtsbarkeiten sowie Staatsanwaltschaft