Herzlichen Glückwunsch, du bist drin! Aber erst mal als Richterin oder Richter auf Probe (§ 11 LRiG). Diese Probezeit ist kein Sprung ins kalte Wasser, sondern wird durch das Förderungskonzept für Assessoren begleitet. Du wirst in den ersten acht Monaten meist an größeren Behörden (Landgerichte oder Staatsanwaltschaften) eingesetzt, um eine solide Basis zu bekommen. In dieser Zeit wirst du intensiv beurteilt: Die erste Beurteilung findet nach acht Monaten statt, weitere folgen nach 18 und 36 Monaten (§ 9 RiStaBeurtV).
Damit du nicht direkt untergehst, gibt es im ersten Jahr eine angemessene Pensenreduzierung – du musst also weniger Fälle bearbeiten als die „alten Hasen“. Zudem bist du im ersten Jahr von Eil- und Bereitschaftsdiensten sowie von der Ausbildung von Referendaren befreit. Das Land bietet spezielle Fortbildungsmodule an, die zweimal jährlich stattfinden und Themen wie Justizverwaltung, Zivilrecht und Strafrecht abdecken. Es gibt sogar Besprechungsgruppen für Assessoren, in denen man in vertraulichem Rahmen fachliche Fragen klären kann. Ein Laufbahnwechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten oder zur Staatsanwaltschaft ist grundsätzlich möglich und wird oft sogar gefördert, um den Horizont zu erweitern. Die Ausbildung ist also als ein begleiteter Prozess konzipiert, der dich langsam an die volle Verantwortung eines Lebenszeitrichters heranführt.



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