Wer in Rheinland-Pfalz Richter oder Staatsanwalt werden möchte, muss sich nicht auf starre Fristen einstellen. Das Ministerium der Justiz (MdJ) in Mainz nimmt Bewerbungen fortlaufend entgegen; es gibt also keine festen Einstellungstermine, was die Planung für Absolventen recht flexibel macht. Eingestellt wird für die gesamte Bandbreite: die ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafrecht), die Fachgerichtsbarkeiten sowie die Staatsanwaltschaften. Das MDJ fungiert hierbei als zentrale Anlaufstelle für das ganze Land.
Ein besonderes Highlight ist das Konzept zur Förderung der Assessorinnen und Assessoren, das bereits 2008 ins Leben gerufen und zuletzt im Februar 2026 aktualisiert wurde. Dieses Programm soll den „Neuen“ den Einstieg versüßen und sicherstellen, dass man nicht direkt am ersten Tag im Aktengebirge versinkt. Dahinter steckt der Gedanke, dass eine gute Förderung nicht nur den Berufsanfängern hilft, sondern die gesamte Qualität der Justiz steigert. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass freie Planstellen für Richter und Staatsanwälte immer öffentlich auszuschreiben sind (§ 2 LRiG). Wer einmal dabei ist, leistet einen feierlichen Eid, in dem er schwört, sein Amt getreu dem Grundgesetz und der Landesverfassung auszuüben (§ 3 LRiG). Die Besoldung richtet sich nach dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG), wobei Richter und Staatsanwälte in der Besoldungsordnung R eingestuft werden (§ 34 LBesG). Kurz gesagt: Man landet in einem System, das viel Wert auf Qualität und eine strukturierte Integration legt.



Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten