In NRW übernehmen auch die Generalstaatsanwaltschaften der drei Oberlandesgerichte die Auswahl der Bewerber für den staatsanwaltlichen Dienst, sodass wir auch insofern die Infos nach den OLGs getrennt darstellen.
OLG Hamm
Grundsätzlich verweist das OLG auf die bereits oben genannte Mindestgrenze von 7,76 Punkten im 2. Staatsexamen. Befristet bis zum 31.12.2025 können zudem auch Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, die im zweiten Staatsexamen mindestens 7.0 Punkte erzielt haben und über besondere Erfahrungen oder Kenntnisse im Bereich der Strafrechtspflege verfügen. Hierzu zählen insbesondere eine mit Erfolg bei einer Staatsanwaltschaft abgeleistete Referendarstation und besondere Studienleistungen im Bereich des Strafrechts.
Die Bewerbung ist zu richten
An den Generalstaatsanwalt in Hamm
Heßlerstraße 53
59065 Hamm
Neben einem formlosen Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen einzureichen:
- ein handgeschriebener, nicht tabellarischer Lebenslauf,
- einfache Ablichtungen
- der Zeugnisse der 1. und 2. juristischen Staatsprüfung
- der Bescheinigung über die Einzelergebnisse der 2. juristischen Staatsprüfung (§§ 56 Abs. 1, 29 Abs. 3 Satz 2 JAG)
- alle Zeugnisse der Arbeitsgemeinschaften und Ausbildungsstationen
- des Abiturzeugnisses
- sowie (ggf.) der Unterlagen über eine Promotion
- eine Einverständniserklärung zur Beiziehung der Personalakten mit Angabe des Aktenzeichens und der personalaktenführenden Behörde
- eine Einverständniserklärung zur Speicherung der für das Bewerbungsverfahren relevanten personenbezogenen Daten
An dem etwa 45-minütigen Interview nehmen in der Regel der Generalstaatsanwalt oder sein Vertreter, Behördenleitungen zweier Staatsanwaltschaften des OLG-Bezirks, die Gleichstellungsbeauftragte sowie ein Mitglied des Bezirksstaatsanwaltsrats teil.
OLG Düsseldorf
Hinsichtlich der Einstellungsvoraussetzungen gilt das für das OLG Hamm bereits Genannte: Grundsätzlich gilt zwar eine Mindestnote von 7,76 Punkten; bis zum 31.12.2025 reicht aber eine Mindestpunktzahl von 7,0 im 2. Examen, wenn der Bewerber zusätzlich über besondere Erfahrungen oder Kenntnisse im Bereich der Strafrechtspflege verfügt.
Die Bewerbung ist zu richten
An die Generalstaatsanwältin in Düsseldorf
Sternwartstraße 31
40223 Düsseldorf
Neben einem formlosen Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen einzureichen:
- ein tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnisse der 1. und 2. juristischen Staatsprüfung
- Bescheinigung des Landesjustizprüfungsamtes über die Einzelergebnisse der 2. juristischen Staatsprüfung
- alle Zeugnisse der Arbeitsgemeinschaften und Ausbildungsstationen
- ein Abiturzeugnis
- ggfs. weitere Zeugnisse (z.B. Promotion und andere Zertifikate)
- eine Einverständniserklärung zur Beiziehung der Personalakten mit Angabe des Aktenzeichens und der personalaktenführenden Behörde
- eine Einverständniserklärung zur Speicherung der für das Bewerbungsverfahren relevanten personenbezogenen Daten
An dem etwa 60 Minuten dauernden Einzelgespräch nehmen regelmäßig die Generalstaatsanwältin, ihr ständiger Vertreter, ein(e) Leiter(in) einer Staatsanwaltschaft des OLG-Bezirks, die Gleichstellungsbeauftragte sowie ein Mitglied der Personalvertretung teil.
OLG Köln
Der OLG-Bezirk Köln ist sicherlich der beliebteste OLG-Bezirk für Bewerber; aufgrund der Größe des Bezirks werden aber deutlich weniger Staatsanwälte gebraucht und neu eingestellt als in Hamm und Düsseldorf. Dementsprechend wird zunächst darauf hingewiesen, dass einer geringen Zahl freier Stellen oftmals viele gut qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber gegenüberstehen. Deshalb können oft nur Bewerberinnen und Bewerber, die das Referendariat mit einem Prädikatsexamen (9,0 Punkte oder mehr) abgeschlossen haben, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Der Vollständigkeit halber wird aber zusätzlich die grundsätzliche Mindestnote von 7,76 im 2. Examen als Kriterium genannt; bis Ende 2025 reichen zumindest formal auch 7,0 Punkte im 2. Examen, um sich bewerben zu können.
Die Bewerbung ist zu richten
An den Generalstaatsanwalt in Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Neben einem Motivationsanschreiben sind folgende Unterlagen einzureichen:
- ein tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnisse der 1. und 2. juristischen Staatsprüfung
- Bescheinigung des Landesjustizprüfungsamtes über die Einzelergebnisse der 2. juristischen Staatsprüfung
- alle Zeugnisse der Arbeitsgemeinschaften und Ausbildungsstationen
- ein Abiturzeugnis
- ggfs. weitere Zeugnisse (z.B. Promotion und andere Zertifikate)
- eine Einverständniserklärung zur Beiziehung der Personalakten mit Angabe des Aktenzeichens und der personalaktenführenden Behörde
- eine Einverständniserklärung zur Speicherung der für das Bewerbungsverfahren relevanten personenbezogenen Daten
An dem etwa einstündigen Vorstellungsgespräch nehmen in der Regel der Generalstaatsanwalt, seine Ständige Vertretung, die Leitung einer Staatsanwaltschaft des Bezirks, die Gleichstellungsbeauftragte und die Vorsitzende Person des Bezirksstaatsanwaltsrates teil.



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