Für alle Oberlandesgerichte in Nordrhein-Westfalen gilt: Es können sich alle Referendare bewerben, die vorzugsweise ein Prädikatsexamen (mind. 9,0 Punkte) in der zweiten juristischen Staatsprüfung haben. Darüber hinaus können sich alle bewerben, die im zweiten Examen zwar weniger als 9,0 Punkte aber mehr als 7,75 Punkte erreicht haben und sich darüber hinaus durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Als Beispiele dafür werden genannt: die Leistungen im Abitur, im Studium, im ersten Examen, in der Referendarzeit liegen deutlich über der Note des zweiten Examens oder andere besondere Fähigkeiten und Leistungen, welche die Persönlichkeit eines Richters positiv prägen.
Die Einstellungsvoraussetzungen in Nordrhein-Westfalen
Grundsätzliche Voraussetzungen nach dem Erlass des Justizministeriums