Neben den schon oben genannten Einstellungsvoraussetzungen, die für alle Oberlandesgerichtsbezirke gelten, wird in Köln auf persönliche Kompetenzen, wie Entscheidungsfreude, Kommunikationsfähigkeit, usw. geachtet. Frauen erhalten bei gleicher Qualifikation den Vorzug, Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen sind willkommen.
Der Antrag auf Einstellung ist auch hier zu richten an den Präsidenten des Oberlandesgerichts
Oberlandesgericht Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
und kann per E-Mail an Bewerbung-Richterdienst@olg-koeln.nrw.de übermittelt werden.
Ansprechpartnerin: Frau Jana Hoch (0221 / 7711 – 319) oder Jana.Hoch@olg-koeln.nrw.de
Als Bewerbungsunterlagen sind ein formloses Bewerbungsgesuch sowie
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tabellarischer, maschinengeschriebener Lebenslauf,
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handgeschriebener (nicht-tabellarischer) und unterschriebener Lebenslauf,
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Kopien der Urkunden über beide juristische Staatsexamina
sowie die Übersicht über die Einzelergebnisse des zweiten juristischen Staatsexamens, -
Kopien sämtlicher Stations- und Arbeitsgemeinschaftszeugnisse,
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Kopie des Abiturzeugnisses,
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ggf. Kopien der Urkunden über die Verleihung akademischer Grade,
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ggf. weitere (aktuelle) Zeugnisse etwaiger bisheriger Arbeitgeber,
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ggf. Bescheinigung über das Vorliegen einer Schwerbehinderung
(im Hinblick auf die Altersgrenze für Neueinstelllungen sowie Gestaltung des Arbeitsplatzes) - Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte
Familienname, Geburtsname, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, gewünschter Dienstbeginn, gewünschter Einsatzort bzw. Angabe über örtliche Flexibilität sollten in der Bewerbung erscheinen.
Das Bewerbungsverfahren
Auf der Internetseite des OLG Köln wird immer der kommende Vorstellungstermin bekanntgegeben. Es werden in der Regel acht Bewerber zu einem Auswahlverfahren eingeladen. Es folgt dann ein Assessment-Center mit
- einer Gruppendiskussion,
- einer praktischen Arbeitsprobe sowie
- einem Einzelinterview.
Das Verfahren ist damit nahezu identisch mit dem Verfahren beim OLG Hamm. Wir empfehlen daher auch die Broschüre durchzulesen, die auf den Internetseiten des OLG Hamm abrufbar ist und das dortige Assessment-Center beschreibt. Den Link dazu findest Du oben.
Die Auswahlkommission besteht aus
- Präsident oder Vizepräsident des Oberlandesgerichts
- Behördenleiter eines der vier Präsidialgerichte des Bezirks
- Personaldezernat des OLG
- Gleichstellungsbeauftragte
- Mitglied des Bezirksrichterrats
Das Einstellungsergebnis erfährt man in der Regel noch am selben Tag telefonisch. Die Zuweisung zu einem bestimmten Landgerichtsbezirk richtet sich nach dem aktuellen Personalbedarf.