Die für alle Oberlandesgerichte geltenden, oben genannten Einstellungsvoraussetzungen sind maßgeblich, also: vorzugsweise Prädikatsexamen (mind. 9,0 Punkte) in der zweiten juristischen Staatsprüfung, mindestens aber 7,76 Punkte.
Die Bewerbung
Die Bewerbung erstreckt sich auf einen Einsatz im gesamten Oberlandesgerichtsbezirk. Die Zuweisung zu einem bestimmten Landgerichtsbezirk richtet sich nach aktuellem Personalbedarf.
Der Antrag auf Einstellung in den Probedienst für das Amt des Richters bzw. der Richterin ist an den Präsidenten des Oberlandesgericht Düsseldorf zu richten. Die Anschrift des OLG lautet:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Ansprechpartnerin: Frau Skrinjar (0211 / 4971 – 401)
Alternativ kann die Bewerbung auch per Email versendet werden an Bewerbung-Richterdienst@olg-duesseldorf.nrw.de.
Als Bewerbungsunterlagen sind neben einem formlosen Bewerbungsgesuch, einzureichen:
- kurzes Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
- Bescheinigung der deutschen Staatsbürgerschaft
- je eine Ablichtung beider Staatsexamina;
- eine Kopie der Bescheinigung über die Einzelnoten in der zweiten juristischen Staatsprüfung;
- eine Erklärung darüber, in welchem Oberlandesgerichtsbezirk das Referendariat abgeleistet wurde und wo die Personalakte geführt wird;
- eine Einverständniserklärung zur Datenspeicherung.
Zusätzlich können Unterlagen beigefügt werden, die für die Bewerbung als Richter für sinnvoll erachtet werden. Ausdrücklich nicht einzureichen sind dagegen das Abiturzeugnis, Scheine aus dem Studium sowie die Stations– und Arbeitsgemeinschaftszeugnisse aus dem Referendariat.
Das Bewerbungsverfahren
Beim OLG finden monatlich Vorstellungstermine statt. Die Einladung erfolgt telefonisch ca. 3 Wochen vor dem jeweiligen Termin. Einstellungen erfolgen ca. 6-8 Wochen nach dem Vorstellungsgespräch, nach Vorlage eines Gesundheits- und Führungszeugnisses.
Beim OLG Düsseldorf findet ein Assessment-Center statt. Eingeladen werden 5 Kandidaten. Das Verfahren besteht aus einem Einzelinterview (ca. 60 Minuten pro Kandidat) und einer Gruppendiskussion, meist über ein juristisches oder justizpolitisches Thema. Die Entscheidung, ob eine Einstellung des Bewerbers erfolgt, fällt kurzfristig im Anschluss an das Vorstellungsgespräch.
Die fünfköpfige Auswahlkommission besteht in der Regel aus dem Präsidenten des Oberlandesgerichts, dem Präsidenten eines Landgerichts im Oberlandesgerichtsbezirk bzw. dem Präsidenten des Amtsgerichts Düsseldorf, der Gleichstellungsbeauftragten des Oberlandesgerichts, einem Mitglied des Bezirksrichterrates sowie dem Personaldezernenten des Oberlandesgerichts.