In Nordrhein-Westfalen werden laufend qualifizierte Bewerber zur Einstellung in das Richterverhältnis auf Probe gesucht. Bestimmte Fristen für eine Bewerbung gibt es daher nicht.
Zwar hat das Justizministerium des Landes per Erlass die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Einstellung in den richterlichen Probedienst festgelegt. Für die Bewerbung und das anschließende Auswahlverfahren zuständig ist jedoch das jeweilige Oberlandesgericht, bei dem man sich beworben hat. Folglich nennen die einzelnen OLGs auf den jeweiligen Internetseiten teilweise konkretere Voraussetzungen für die Einstellung als Richter auf Probe.
Auch aus diesem Grunde wird hier im Folgenden nach den einzelnen Oberlandesgerichten differenziert.