Zuerst treffen das Justizministerium, das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft eine Vorauswahl. Dabei schauen sie sich vor allem an, was du fachlich draufhast.
Wenn deine Unterlagen überzeugen, wirst du zum Auswahlgespräch direkt ins Oberlandesgericht eingeladen. Meistens sind pro Termin drei Kandidaten dabei. Deine Interviewer sind ein Trio aus jeweils einem Vertreter des OLG, der Generalstaatsanwaltschaft und des niedersächsischen Justizministeriums.
Was im Gespräch wichtig ist: Es geht nicht um eine erneute Prüfung deines Jura-Wissens. Stattdessen will die Kommission herausfinden, ob du als Mensch in den Justizdienst passt. Im Fokus stehen:
- Deine Einsatzbereitschaft und wie belastbar du bist.
- Ob du dich mit dem Auftrag der Justiz identifizierst.
- Dein Geschick beim Verhandeln und darin, einen Ausgleich zu finden.
- Deine Fähigkeit, Konflikte zu lösen und Entscheidungen zu treffen.
- Wie gut du im Team arbeitest und wie es um dein soziales Verständnis und deinen Gerechtigkeitssinn steht.
- Ob du bereit bist, Verantwortung zu übernehmen und Macht bewusst auszuüben.
Das Interview ist auf etwa 1,5 Stunden angelegt. Direkt im Anschluss erfährst du, ob die Kommission dich für den Job geeignet hält. Wenn du ein überdurchschnittliches Ergebnis ablieferst, kannst du sogar direkt mit einer festen Einstellungszusage nach Hause gehen. Das gilt dann natürlich unter dem Vorbehalt, dass die amtsärztliche Untersuchung passt und dein Führungszeugnis sauber ist.


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