10.11.2021 – Mecklenburg-Vorpommern hat die Anforderungen an die Ergebnisse der juristischen Staatsexamina für eine Einladung zum Bewerbungsgespräch deutlich gesenkt. Im Einzelfall können 7 Punkte im 2. Examen ausreichen, um als Proberichterin bzw. Proberichter eingestellt zu werden. Alle Infos findest Du auf unserer Übersichtsseite zur Richtereinstellung in Mecklenburg-Vorpommern.
Senkung der Einstellungsvoraussetzungen in Mecklenburg-Vorpommern