07.09.2022 – Das Land Hessen hat die Voraussetzungen gesenkt, die Bewerber für eine erfolgreiche Bewerbung vorweisen müssen. Wurden bislang 16 Punkte als Summe der Examensergebnisse verlangt, genügen zukünftig 15 Punkte, wobei das zweite Staatsexamen mit mindestens 7,5 Punkten bewertet worden sein muss. Alles Weitere findest Du auf der Infoseite zur Richtereinstellung in Hessen.
Hessen senkt Einstellungsvoraussetzungen