30.10.2022 – Nach vielen anderen Ländern hat nun auch Sachsen offiziell die Anforderungen an die Bewerber gesenkt. Waren zuvor 16 Punkte als Summe aus beiden Examina erforderlich, genügen nunmehr nur noch 14 Punkte. Das zweite Examen muss zudem mit mindestens 7,0 Punkten bestanden worden sein. Alle Infos zur Richtereinstellung findest Du auf unserer Übersichtsseite für Sachsen.
Auch Sachsen senkt Einstellungsvoraussetzungen