Um in den erlauchten Kreis der Richterinnen und Richter in MV aufgenommen zu werden, musst du natürlich ein paar handfeste Kriterien erfüllen. Zunächst einmal gelten die allgemeinen Voraussetzungen nach § 9 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG). Das bedeutet unter anderem, dass du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten musst. Bevor es mit der Einstellung klappt, gibt es deshalb sogar eine offizielle Prüfung der Verfassungstreue durch die Verfassungsschutzbehörde.
Kommen wir zu den harten Fakten – den Noten. Die Zweite juristische Staatsprüfung soll in der Regel mindestens 8,0 Punkte aufweisen. Auch beim Ersten Staatsexamen wird mindestens die Note „befriedigend“ erwartet. Wenn du noch mitten im Zweiten Examen steckst, kannst du dich aber schon mit dem schriftlichen Ergebnis bewerben, sofern die Noten dort hoffen lassen, dass du am Ende die 8,0-Punkte-Marke knackst. Es gibt jedoch eine „Hintertür“ für alle, die knapp darunter liegen: Bewerber mit mindestens 7,0 Punkten im Zweiten Examen können ebenfalls eingeladen werden, wenn sie ihre fachliche Qualifikation anderweitig belegen. Das funktioniert zum Beispiel durch eine Promotion, eine wissenschaftliche Tätigkeit oder absolut herausragende Leistungen im Referendariat. Ganz wichtig: Fachwissen ist nicht alles! MV legt extrem viel Wert auf soziale Kompetenz gemäß § 9 Nr. 4 DRiG. Kommunikationsfähigkeit, Teamgeist und Flexibilität sind Pflicht. Aber Achtung: Soziale Skills können miese Examensnoten nicht retten. Zusätzliche Berufserfahrung, etwa als Anwalt oder in einem Unternehmen, wird ebenfalls gerne gesehen.


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