Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen wird die Bewerbung zunächst für die Dauer eines Jahres in eine beim Justizministerium geführte Warteliste aufgenommen. Sofern Bedarf an richterlichem Nachwuchs besteht, kann eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch sehr kurzfristig erfolgen.
Das Vorstellungsgespräch findet im Justizministerium statt. Auf Grundlage eines ca. sechzigminütigen strukturierten Einstellungsinterviews wird entschieden, wer als Richterin bzw. als Richter auf Probe eingestellt wird. Das Einstellungsinterview dient insbesondere der Prüfung der in § 9 Nr. 4 Deutsches Richtergesetz ausdrücklich als weiterer Befähigung geforderten „sozialen Kompetenz“.


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