Das Justizministerium ist auch für die Auswahl und die Bewerbung für die Fachgerichtsbarkeiten zuständig. Die oben dargestellten Infos gelten offensichtlich für alle Gerichtsbarkeiten. Hinsichtlich Einstellungsvoraussetzungen sowie Bewerbung und Bewerbungsunterlagen kann also nach oben verwiesen werden.
Die Einstellungsvoraussetzungen in Hamburg
Fachgerichtsbarkeiten



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