Grundsätzlich sind Voraussetzung für eine Bewerbung in Hamburg zwei Examina mit der Mindestnote „vollbefriedigend“ sowie überdurchschnittliche Leistungen im Vorbereitungsdienst. Seit kurzem findet sich der Hinweis, dass in Ausnahmefällen auch Bewerber mit nur einem vollbefriedigenden Examen Chancen auf eine Einstellung haben, sofern in dem anderen Examen ein gehobenes befriedigend erzielt wurde und wenn sich der Bewerber zusätzlich durch besondere fachliche oder persönliche Qualifikationen auszeichnet. Zu solchen Qualifikationen gehören u.a. Berufserfahrung, sonstige juristische Tätigkeiten, Promotion, Auslandserfahrung oder ehrenamtliche Tätigkeiten bzw. soziales Engagement.
Daneben werden allgemein formulierte Eigenschaften der Bewerber gefordert. So werden ein hohes Maß an Engagement, Belastbarkeit, Aufgeschlossenheit, Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Flexibilität und Mobilität gefordert. Erforderlich sei insbesondere die Fähigkeit, sich schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten.
Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund sind sehr willkommen.