Um in den Hamburger Justizdienst aufgenommen zu werden, musst du einiges an fachlichem und persönlichem Gepäck mitbringen. Die formalen Anforderungen richten sich zunächst nach § 9 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG). In Hamburg wird jedoch traditionell die Messlatte bei den Noten recht hochgelegt.
Die aktuellen Punktegrenzen: Grundsätzlich werden überdurchschnittliche Rechtskenntnisse erwartet, die durch beide Staatsexamina mit der Mindestnote „vollbefriedigend“ (also mindestens 9,0 Punkte) belegt sein müssen. Auch im Vorbereitungsdienst werden überdurchschnittliche Leistungen verlangt. Es gibt jedoch ein Hintertürchen für Ausnahmefälle: Du kannst auch dann berücksichtigt werden, wenn du in einem Examen ein „vollbefriedigend“ und im anderen ein gehobenes „befriedigend“ (in der Regel ab 8,0 Punkten) erreicht hast. In diesem Fall musst du aber durch besondere fachliche oder persönliche Zusatzqualifikationen glänzen. Dazu zählen zum Beispiel eine Promotion, einschlägige Berufserfahrung, Auslandserfahrung, eine juristische Tätigkeit in anderen Feldern oder auch soziales Engagement und ehrenamtliche Tätigkeiten.
Neben den Noten zählen die „Soft Skills“. Erwartet werden Belastbarkeit, Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Flexibilität und eine schnelle Auffassungsgabe für neue Rechtsgebiete. Du solltest außerdem ein tiefes Verständnis für soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge besitzen und in der Lage sein, divergierende Interessen objektiv zu bewerten. Hamburg freut sich zudem ausdrücklich über Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.


Exklusiv nur bei uns erhältlich!

Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten