Herzlichen Glückwunsch, du bist nun Richter:in auf Probe! In Hamburg dauert diese Probezeit regulär drei Jahre, bevor du zur Richterin oder zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden kannst. Hast du bereits einschlägig gearbeitet, zum Beispiel als Rechtsanwalt, kann diese Zeit gemäß § 10 Abs. 2 DRiG um bis zu ein Jahr auf minimal zwei Jahre verkürzt werden.
Ein Kernstück ist das Stationsmodell: Während der Probezeit absolvierst du im Regelfall zwei unterschiedliche Stationen. Das kann ein Wechsel zwischen Zivil- und Strafrecht sein oder ein Einsatz in einer Fachgerichtsbarkeit oder bei der Staatsanwaltschaft. Ziel ist es, deinen Horizont zu erweitern und dir ein Gefühl für die gesamte Hamburger Justiz zu geben. In dieser Zeit wirst du durch Mentorenprogramme und Begrüßungsveranstaltungen wie „Hamburgs Justiz für Einsteiger:innen“ intensiv unterstützt.
Laufbahnwechsel und Fortbildung: Die Hamburger Justiz ist sehr durchlässig. Wechsel zwischen Gerichten oder zur Staatsanwaltschaft sind auch nach der Probezeit möglich. Fortbildung wird hier großgeschrieben: Richter:innen sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, sich fortzubilden (§ 3b HmbRiG). Hamburg bietet dafür sieben „Säulen der Unterstützung“, von Fachwissen über Rhetorik bis hin zu Supervision und psychosozialer Unterstützung. Du hast Zugang zur Deutschen Richterakademie und internationalen Austauschprogrammen des EJTN.



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