In der Probezeit sind in Hamburg grundsätzlich zwei unterschiedliche Stationen zu durchlaufen. Die Stationen als solche sind allerdings – anders als in den meisten anderen Bundesländern – sehr variabel. So kommen hierfür der Zivil- und Strafverfahrensbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die Fachgerichtsbarkeiten, die Staatsanwaltschaft und die Justizbehörde einschließlich des Strafvollzuges in Betracht.
Die Einstellungsvoraussetzungen in Hamburg

Die Ausbildung