Das Verfahren in Hamburg ist transparent, aber gründlich. Nachdem deine Unterlagen gesichtet wurden und du das Profil erfüllst, wirst du zu einem Auswahlgespräch eingeladen. An diesem Gespräch nimmt neben Vertreter:innen der Justizverwaltung zwingend auch ein gewähltes Mitglied des Präsidialrats teil. Der Präsidialrat ist ein Gremium, das die richterliche Unabhängigkeit wahrt und bei Einstellungen und Ernennungen mitredet.
Nach dem Gespräch gibt der Präsidialrat innerhalb von zwei Wochen eine Stellungnahme in Textform über deine persönliche und fachliche Eignung ab. Wenn dieses Votum positiv ausfällt, geht es weiter zum Richterwahlausschuss (RWA). Der RWA ist in Hamburg das entscheidende Organ für die Einstellung. Er setzt sich aus drei Senator:innen oder Staatsrät:innen, sechs bürgerlichen Mitgliedern (gewählt von der Bürgerschaft), sieben Richter:innen und zwei Rechtsanwält:innen zusammen. Für die Fachgerichtsbarkeiten (Arbeits- und Sozialgericht) wirken statt der Anwält:innen Vertreter:innen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern mit.
Die Sitzungen des RWA sind nicht öffentlich. Der Ausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen über deine Einstellung. Er darf erst entscheiden, wenn die Stellungnahme des Präsidialrats vorliegt. Erst wenn der RWA dich „gewählt“ hat, kann die formale Ernennung durch den Senat erfolgen. Für Neueinstellungen genügt übrigens ein allgemeiner Hinweis auf freie Stellen im Internet.


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