Die Bremer Justiz legt die Messlatte für den Nachwuchs recht hoch, zeigt sich aber bei besonderen Talenten auch ein wenig flexibel. Grundvoraussetzung ist natürlich die Befähigung zum Richteramt gemäß dem Deutschen Richtergesetz (§ 9 DRiG). Was die nackten Zahlen angeht, sieht das Anforderungsprofil wie folgt aus: Du solltest beide juristische Staatsexamina erfolgreich absolviert haben. In der zweiten Staatsprüfung werden grundsätzlich mindestens 8 Punkte erwartet. Für die erste Prüfung liegt die Hürde bei mindestens 7 Punkten, und in der Summe beider Prüfungen musst du auf mindestens 16 Punkte kommen.
Aber keine Panik, falls du knapp darunter liegst: Die Quellen betonen, dass bei zusätzlichen Qualifikationen wie relevanter Berufserfahrung, einer Promotion oder Auslandserfahrung geringfügige Abweichungen möglich sind. Sogar ein Unterschreiten der 7 Punkte im ersten Examen kann verziehen werden, wenn du im zweiten Examen (dem eigentlichen „Praxis-Examen“) besonders geglänzt hast. Neben den Noten zählt aber auch der Charakter. Erwartet werden eine gesunde Menschenkenntnis, hohes Verantwortungsbewusstsein, Konfliktfähigkeit und ein ordentliches Maß an Sozialkompetenz. Auch die digitale Fitness ist wichtig – die Bereitschaft, mit der elektronischen Akte und Fachprogrammen zu arbeiten, wird vorausgesetzt. Bevor es aber wirklich losgeht, wird noch deine Verfassungstreue gecheckt, um sicherzugehen, dass du jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintrittst (§ 11 BremRiG).


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