Die Hürden für den Einstieg in den Berliner Richterdienst sind – wie man es von der Hauptstadt erwartet – recht ordentlich. Zunächst einmal gibt es die harten gesetzlichen Fakten: Man muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die erforderliche soziale Kompetenz mitbringen und natürlich unerschütterliche Verfassungstreue garantieren, wie es § 9 des Deutschen Richtergesetzes vorschreibt. Auch die körperliche Eignung wird durch ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis überprüft. Ein wichtiges Detail ist die Altersgrenze: In Berlin liegt diese für die Einstellung in den Probedienst grundsätzlich bei 47 Jahren. Wer den Dienstherrn wechselt, hat bis 50 Zeit, und für Kinderbetreuung oder Pflege können bis zu drei Jahre gutgeschrieben werden (§ 8a Abs. 2 LBG).
Kommen wir zu den Noten, dem „Angstthema“ vieler Absolventen. Die formalen Mindestanforderungen klingen machbar: mindestens 7,0 Punkte im ersten Staatsexamen, mindestens 7,5 Punkte im zweiten Staatsexamen und in der Summe beider Prüfungen mindestens 15 Punkte. Aber Achtung: Die Realität sieht aufgrund der hohen Bewerberzahlen oft anders aus. Aktuell werden in der Regel nur Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen, die in beiden Staatsexamina jeweils mehr als 9,0 Punkte (also das Prädikat) erreicht haben. Neben der juristischen Brillanz wird aber auch auf den Charakter geschaut: Entschlusskraft, Verhandlungsgeschick, Teamfähigkeit und ein hohes Maß an Belastbarkeit sind absolute Muss-Kriterien. Man erwartet Persönlichkeiten, die sich blitzschnell in neue Rechtsgebiete einarbeiten können und dabei den Menschen hinter den Akten nicht vergessen.


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