Möchte man bei der Staatsanwaltschaft arbeiten, kann man sich auch direkt bei der Generalstaatsanwaltschaft um eine Tätigkeit in der Staatsanwaltschaft zu bewerben. Stellenausschreibungen werden auch hier auf dem Stellenportal des Landes veröffentlicht.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen und sollen über besondere strafrechtliche Qualifikationen verfügen. Diese Qualifikationen können insbesondere durch einen strafrechtlichen Ausbildungsschwerpunkt, überdurchschnittliche Stationsnoten im Referendariat, anwaltliche oder wissenschaftliche Tätigkeiten vor der Bewerbung, Zusatzqualifikationen wie eine Promotion, einen LL.M. oder andere Abschlüsse sowie berufsbezogene Auslandserfahrung belegt werden. Zudem müssen die Bewerberinnen und Bewerber im zweiten Staatsexamen mindestens 6,5 Punkte und in beiden Staatsexamina zusammen mindestens 14 Punkte erreicht haben. Erwartet werden darüber hinaus soziale Kompetenz, ein hohes Maß an Engagement und Belastbarkeit sowie die sichere Beherrschung der gängigen IT-Anwendungen und der elektronischen Informationsmedien. Entschlusskraft und Verhandlungsgeschick sind ebenso gefragt wie Kooperationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Organisationstalent sowie die Bereitschaft und Fähigkeit, im Team zu arbeiten.
Zur Bewerbung ist ein formloses Bewerbungsschreiben per E-Mail an bewerbung.sta@gsta.berlin.de zu senden.
Dem Bewerbungsschreiben sind in der vorgegebenen Reihenfolge in einer PDF-Datei beizufügen:
- einen ausgefüllten Fragebogen für Interessentinnen und Interessenten des richterlichen oder staatsanwaltlichen Probedienstes – bitte abrufen auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz: https://www.berlin.de/sen/justv/ueber-uns/karriere/artikel.1422583.php
- ein Motivationsschreiben
- eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakten
- einen maschinenschriftlichen tabellarischen Lebenslauf
- Ablichtungen folgender Zeugnisse: erstes und zweites Staatsexamen (einschl. Einzelübersicht der Noten der II. Staatsprüfung), Ausbildungsstationen, Arbeitsgemeinschaften und ggfs. sonstige Prüfungen oder Tätigkeiten.