In Bayern erfolgt ein gemeinsames Einstellungsverfahren für Richter und Staatsanwälte, da auch im Rahmen der Probezeit Laufbahnwechsel obligatorisch sind. Die oben genannten Infos zur Bewerbung und Einstellung in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit gelten daher auch für Interessierte am staatsanwaltlichen Dienst.
Die Einstellungsvoraussetzungen in Bayern
Staatsanwaltschaft



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