Wenn man die Noten in der Tasche hat, kann es losgehen. Bewerbungen sind in der Regel ganzjährig möglich, wobei es oft zwei Haupteinstellungsdurchgänge gibt, die sich an den Terminen der Notenbekanntgabe orientieren. Man sollte sich sputen: Die Bewerbung muss regelmäßig innerhalb von drei Jahren nach der mündlichen Prüfung eingehen. In Bayern wird viel Wert auf Vollständigkeit gelegt. Für eine elektronische Bewerbung (meist als PDF) an personalabteilung@stmj.bayern.de werden folgende Unterlagen verlangt:
- Ein unterschriebener Bewerbungsbogen (Formular des Ministeriums).
- Ein aussagekräftiges Anschreiben, das die Motivation für den Richterberuf erklärt.
- Ein tabellarischer Lebenslauf.
- Zeugniskopien: Abitur, 1. Examen, 2. Examen (oder Vorabbescheinigung der schriftlichen Noten).
- Nachweise über alle Referendarstationen und Arbeitsgemeinschaften.
- Spezielle dienstrechtliche Erklärungen (z. B. zur Verfassungstreue oder Scientology-Ausschluss).
- Identitätsnachweis (Scan vom Personalausweis oder Reisepass).
- Falls zutreffend: Eheurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Dienstbescheinigungen (Wehr-/Zivildienst) oder Nachweise über eine Schwerbehinderung.
Besonders wichtig bei Online-Bewerbungen: Schickt die Unterlagen nicht als ein riesiges File, sondern sortiert in die vorgegebenen Kategorien. Wer seine Unterlagen noch per Post schickt, sollte auf schicke Mappen, Heftungen oder Bindungen verzichten – die Justiz mag es lieber praktisch und scanbar. Postalisch geht die Bewerbung an das
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Personalabteilung
Prielmayerstraße 7
80097 München
Übrigens: Wer Schwerbehindert ist, sollte das angeben, da man bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt wird.



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