Nach der Einstellung geht es erst richtig los. Man wird zunächst zum Richter auf Probe ernannt und landet in der Besoldungsgruppe R 1. Die Probezeit dauert in der Regel drei Jahre. In dieser Zeit wird man intensiv beurteilt – das erste Mal meist nach 18 Monaten und dann noch einmal kurz vor Ende der Probezeit. Ein absolutes Highlight in Bayern ist der Laufbahnwechsel: Wer bei der Staatsanwaltschaft anfängt, bleibt dort meist die vollen drei Jahre der Probezeit. Wer bei Gericht startet, wechselt typischerweise nach etwa 1,5 bis 2 Jahren zur Staatsanwaltschaft. Erst nach der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit kann man sich fest auf eine freie Richterstelle beim Wunschgericht bewerben.
Die Aus- und Fortbildung hört nie auf. Gemäß Art. 6 BayRiStAG ist man sogar gesetzlich verpflichtet, sich ständig weiterzubilden, um fachlich auf dem neuesten Stand zu bleiben. Die Justiz fördert dies massiv, sei es durch Fachseminare oder Schulungen zu sozialen Kompetenzen. In der Finanzverwaltung gibt es sogar ein spezielles einjähriges Traineeprogramm (Einführungszeit), das neun Monate Praxis am Finanzamt mit theoretischen Kursen an der Bundesfinanzakademie in Brühl oder Berlin kombiniert. Prüfungen gibt es in dieser Einführungszeit keine mehr, aber am Ende steht die selbstständige Leitung eines Sachgebiets. Man wird also nicht ins kalte Wasser geworfen, sondern bekommt erfahrene Mentoren an die Seite gestellt.



Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten