Auch in Bayern ist der Wechsel zwischen der Richterlaufbahn und der staatsanwaltlichen Laufbahn während der Probezeit die Regel. Dementsprechend wird man für eine gewisse Zeit auch als Staatsanwalt tätig sein, wenn man sich als Richter beworben hat und eingestellt wurde.
Ob man die Ausbildung bei Gericht und bei der Staatsanwaltschaft beginnt, richtet sich danach, wo gerade Bedarf besteht. Fängt man als Assessor zunächst bei einem Gericht an, so wechselt man nach ca. eineinhalb bis zwei Jahren zur Staatsanwaltschaft. Beginnt man seine Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft, so bleibt man grundsätzlich innerhalb der dreijährigen Probezeit dort. Ein Wechsel ist erst anschließend möglich.