Nachdem die Bewerbung gesichtet wurde, folgt die Einladung zum Herzstück des Verfahrens: dem Vorstellungsgespräch. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit findet dies meist als halbstrukturiertes Interview statt. Das bedeutet, es gibt einen roten Faden, aber auch Raum für individuelle Fragen. Wer sich für die Finanzverwaltung bewirbt, durchläuft ein etwa 60-minütiges „Strukturiertes Interview“, das sogar per Videokonferenz möglich ist. Dieses besteht aus einer Selbstpräsentation, vier biographischen Fragen und der Lösung von drei situativen Fällen. Hier wird geprüft, ob man die Kompetenzen aus dem Anforderungsprofil auch wirklich besitzt.
Wer sitzt mit am Tisch? In der Regel sind das Vertreter der Personalabteilung des jeweiligen Ministeriums. Sollten jedoch Zweifel an der persönlichen Eignung bestehen, wird ein erweitertes Gespräch geführt, bei dem dann auch erfahrene Praktiker aus der richterlichen und staatsanwaltlichen Welt dabei sind, um den Kandidaten auf Herz und Nieren zu prüfen. In der Finanzverwaltung bekommen die Interviewer vorab nur den Lebenslauf und das Motivationsschreiben ohne die Noten zu sehen, um maximale Objektivität zu gewährleisten. Das Ziel des Ganzen ist es, herauszufinden, ob der Bewerber nicht nur juristisch brillant ist, sondern auch das nötige Fingerspitzengefühl im Umgang mit Menschen besitzt und in Stresssituationen einen kühlen Kopf bewahrt. Wer besteht, bekommt meist zeitnah Bescheid, wobei Geduld oft eine Tugend ist – Einstellungen erfolgen fortlaufend und manchmal mit nur wenigen Wochen Vorlauf.


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