Wer sich für den Dienst an der bayerischen Justiz entscheidet, tritt nicht einfach nur einen Job an, sondern übernimmt eine enorme Verantwortung für das Gemeinwohl und die Durchsetzung des Rechts. Das Fundament bildet dabei Artikel 92 des Grundgesetzes, der die rechtsprechende Gewalt den Richterinnen und Richtern anvertraut. In Bayern entscheidet man sich meistens nicht nur für eine Schiene, sondern für ein Doppelpaket. Wer Richter werden will, wählt damit oft gleichzeitig den Weg als Staatsanwalt, da der Wechsel zwischen diesen Rollen ein echtes „Markenzeichen“ der bayerischen Justiz ist.
Richter genießen dabei eine ganz besondere Stellung: Sie sind sachlich und persönlich unabhängig. Das bedeutet, sie sind an keinerlei Weisungen von oben gebunden, sondern nur dem Gesetz unterworfen (Art. 1 Abs. 1 BayRiStAG). Zudem sind sie auf Lebenszeit ernannt und können grundsätzlich nicht gegen ihren Willen versetzt werden. Das Arbeitsumfeld wird oft als „Justizfamilie“ beschrieben, die durch einen starken Zusammenhalt und kollegiales Miteinander geprägt ist, auch wenn man am Ende oft allein oder in kleinen Kammern schwierige Entscheidungen treffen muss. Ob im Zivilrecht, Strafrecht oder in der freiwilligen Gerichtsbarkeit – die Aufgaben sind so vielfältig wie das Leben selbst, da man Menschen oft in absoluten Ausnahmesituationen begegnet. Man ist also gleichzeitig Jurist, Manager und manchmal auch ein bisschen Psychologe.



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