Die Probezeit beträgt in Baden-Württemberg in der Regel 4 Jahre, von denen man ca. 2 Jahre bei Gericht und 2 Jahre bei der Staatsanwaltschaft verbringt. Der erste Teil der Ausbildung erfolgt dabei in der Regel bei einer Staatsanwaltschaft.
Es wird sich bemüht, während der Probezeit alle Stationen innerhalb eines Landgerichtsbezirks anzubieten. Auch eventuelle familiäre Umstände, wie Kinder oder Ehepartner, werden hierbei besonders berücksichtigt.
Eine Besonderheit der Justiz in Baden-Württemberg ist, dass die Grenzen der verschiedenen Gerichtsbarkeiten – anders als in anderen Bundesländern – auch nach der Einstellung durchlässig bleiben. Man kann also auf Wunsch jederzeit auch noch später von einer Gerichtsbarkeit in die andere wechseln, auch in den Justizvollzug.