Ein großer Vorteil in Mecklenburg-Vorpommern ist, dass das Justizministerium als „One-Stop-Shop“ fungiert: Es ist zentral für sämtliche Gerichtsbarkeiten (ordentliche Justiz, Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie für die Staatsanwaltschaften zuständig. Das bedeutet für dich: Es gibt kein abweichendes Bewerbungsverfahren, egal ob du lieber zur Staatsanwaltschaft oder an ein Fachgericht möchtest. Du schickst deine Unterlagen immer an das Ministerium in Schwerin.
Besonders spannend ist der einheitliche Probedienst. In MV werden Proberichter und Staatsanwälte auf Probe nicht in getrennten Silos ausgebildet. Stattdessen sind die Grenzen durchlässig. Du kannst also beispielsweise als Staatsanwalt anfangen und später feststellen, dass dir das Sozialrecht viel mehr liegt – ein Wechsel ist im Rahmen der Möglichkeiten jederzeit machbar.



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