Wenn du in Hessen Richter werden willst, musst du ein paar Hürden nehmen, die im Deutschen Richtergesetz (DRiG) und spezifischen hessischen Vorgaben wurzeln. Zuerst einmal das Formale: Du brauchst die deutsche Staatsbürgerschaft im Sinne des Art. 116 Grundgesetz und musst jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten.
Jetzt zu den harten Fakten – den Noten: Hessen ist hier recht anspruchsvoll, aber nicht völlig unnachgiebig. Grundsätzlich werden überdurchschnittliche Examina erwartet. Die aktuelle Punktegrenze liegt bei einer Gesamtsumme von mindestens 15 Punkten aus beiden Prüfungen. Davon musst du mindestens 7,5 Punkte in der zweiten Staatsprüfung erreicht haben. Aber keine Panik, falls es knapp nicht gereicht hat: Im Einzelfall kann eine Bewerbung auch berücksichtigt werden, wenn du mindestens 7,0 Punkte im zweiten Examen hast, sofern besondere Umstände (etwa in deiner Person oder der aktuellen Bedarfslage) das rechtfertigen. Die 15 Punkte in der Summe bleiben aber unantastbar. Außerdem solltest du bei der Einstellung nicht älter als 45 Jahre sein. Ausnahmen hiervon sind nur bei besonderem dienstlichem Interesse und mit Zustimmung des Finanzministeriums möglich. Zu guter Letzt muss der Amtsarzt grünes Licht für deine Dienstfähigkeit geben.
Neben den Noten zählt natürlich auch deine soziale Kompetenz, dein Einfühlungsvermögen und dein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge.


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