Hast du die erste Hürde der Aktenprüfung genommen, folgt die Einladung zum Auswahlgespräch in die Senatsverwaltung. Dieses Gespräch findet vor einer in der Regel dreiköpfigen Auswahlkommission statt und dauert etwa eine Stunde. Hier geht es weniger darum, dein juristisches Detailwissen wie in einer Uniprüfung abzufragen. Vielmehr möchte die Kommission einen authentischen Eindruck von deiner Motivation gewinnen. Du wirst in gerichtstypische Alltagssituationen versetzt, um zu zeigen, wie du spontan, praktisch orientiert und mit Fingerspitzengefühl agierst.
War das Gespräch erfolgreich, beginnt ein mehrstufiger administrativer Marathon. Die Auswahlkommission schlägt deine Einstellung der Präsidentin des Kammergerichts vor. Wenn diese ihr Okay gibt, wird der Präsidialrat beim Kammergericht beteiligt. Nach der amtsärztlichen Untersuchung folgt der große Moment: Die Vorstellung im Richterwahlausschuss (RWA) durch die Justizsenatorin. Der RWA ist ein mächtiges Gremium. Er besteht aus acht Abgeordneten oder anderen vom Parlament gewählten Personen, zwei Mitgliedern aus der Richterschaft, einer Person aus der Anwaltschaft und weiteren nichtständigen Mitgliedern je nach Gerichtszweig. Gewählt ist, wer eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen erhält (§ 22 Abs. 1 RiGBln). Zwischen dem ersten Gespräch und der tatsächlichen Einstellung vergehen meistens vier bis sechs Monate, wobei der RWA circa sechsmal im Jahr tagt. Es ist also ein Verfahren, das Gründlichkeit vor Schnelligkeit setzt, um die Qualität der Berliner Justiz zu sichern.


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