22.04.2012 (HH / Sachs) – Wir haben alle Infoseiten zu den Einstellungsvoraussetzungen als Richter auf Probe überarbeitet. Viel geändert hat sich im Vergleich zur letzten Aktualiserung nicht. Kleine Anpassungen waren insbesondere auf den Infoseiten für Hamburg und Sachsen notwendig:
So wurden in Hamburg die Voraussetzungen für eine Bewerbung etwas konkretisiert (und etwas entschärft). Möglich ist nun eine Bewerbung bei nur einem vollbefriedigendem Examen auch dann, wenn das andere Examen mit mindestens 8 Punkten bestanden wurde.
In Sachsen sind die Voraussetzungen für eine Bewerbung dagegen etwas angehoben worden. Erforderlich sind nun 9,00 Punkte (früher: 8,50 Punkte) im 2. Staatsexamen.



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