Wenn du lieber auf Verbrecherjagd gehen und den staatlichen Strafanspruch durchsetzen willst, ist die Staatsanwaltschaft dein Ort. Hier leitest du eigenverantwortlich Ermittlungsverfahren, arbeitest eng mit der Polizei zusammen und vertrittst die Anklage vor Gericht. Die Einstellung erfolgt in der Regel ebenfalls im Richterverhältnis auf Probe. Die Notenhürden sind die gleichen: 15 Punkte Gesamtsumme, mindestens 7,5 Punkte im zweiten Examen (Ausnahmen ab 7,0 möglich).
Deine Bewerbung (inklusive aller oben gelisteten Unterlagen wie Lebenslauf in Aufsatzform, Examenszeugnisse und Referendariatsnachweise) richtest du an das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Luisenstraße 13, 65185 Wiesbaden oder elektronisch an bewerbung.rista@hmdj.hessen.de.
Das Auswahlverfahren mit den drei Stufen (Gespräch im Ministerium, Staatssekretärin, Richterwahlausschuss) durchläufst du genauso wie die künftigen Richter. In der Probezeit bei der Staatsanwaltschaft gibt es eine Besonderheit: Die Gegenzeichnung. In den ersten drei Monaten unterliegst du der „vollen Gegenzeichnung“, das heißt, ein erfahrener Kollege schaut sich jede deiner Akten an. Nach drei Monaten gibt es meist das „kleine Zeichnungsrecht“ (nur noch Abschlussverfügungen werden geprüft) und nach sechs Monaten in der Regel das „große Zeichnungsrecht“. Nach etwa einem Jahr und einem Durchlauf bei der Polizei wirst du auch zum Bereitschaftsdienst eingeteilt. Die Ernennung auf Lebenszeit erfolgt üblicherweise nach etwa 3,5 Jahren.



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