Hast du deine Unterlagen abgeschickt, geht das Warten los – aber meistens nicht lange. Du bekommst erst mal eine Eingangsbestätigung und zeitnah (oft telefonisch) eine Einladung zum Vorstellungsgespräch ins Justizministerium. Jetzt wird es ernst: Im Gespräch sitzen dir nicht nur die Leute aus dem Ministerium gegenüber. Beteiligt sind auch die Personalvertretungen (Hauptrichterrat oder Hauptstaatsanwaltsrat), die Gleichstellungsbeauftragte und gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung. Das mag erst mal einschüchternd wirken, dient aber der Transparenz und Chancengleichheit.
Inhaltlich geht es im Gespräch natürlich darum, zu prüfen, ob du die nötigen Kompetenzen mitbringst. Das Ministerium checkt deine Eignungsprognose gemäß Art. 33 Abs. 2 GG. Wenn du das Team im Ministerium überzeugt hast und zur Einstellung vorgeschlagen wirst, ist die Sache aber noch nicht ganz geritzt. Es folgt ein zweites Vorstellungsgespräch. Dieses findet dann bei der oder dem zuständigen Präsidenten der jeweiligen Gerichtsbarkeit (z. B. OLG, LSG, OVG) bzw. bei der Generalstaatsanwältin statt. Erst wenn auch dort der Daumen nach oben geht, darfst du dich auf deine Ernennung zum Richter oder Staatsanwalt auf Probe freuen. Es ist also ein zweistufiger Prozess, bei dem beide Seiten – Ministerium und die konkrete Behörde – grünes Licht geben müssen.


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